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TV Interview

Mitglied im Bundesverband staatlich geprüfter Heizungs- Lüftungs- Klimatechniker

Inhaber Jürgen Kretschmann

                                                         

Aktuelles / Info

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Jürgen Kretschmann

Mehr Details

Die GEG-Regelungen in § 60b ("Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen"):

Alle Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer, für Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohnungen, bei

denen Heizungen vor 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, die eine mit einem festen, flüssigen

oder gasförmigen Brennstoff (Gas, Öl, feste Biomasse, etc.) betrieben werden, sind zur neuen

Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung verpflichtet.


Diese Heizungsprüfung mit hydr. Abgleich muß bis spätestens 30. Sept. 2027 erfolgen.

Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009

eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens

sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist nach

Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und

Heizungsoptimierung zu unterziehen.



  

Das Wichtigste zur Heizungsprüfung (ab 2024):

Energie sparen

Energieausweise

Die beiden Säulen unserer Dienstleistung


Warum Heizungsanlagen planen?

Die fachspezifische, technische Planung von Heizungsanlagen wird meist

vernachlässigt und durch überschlägige Berechnungen oder sogar Schätzungen

ersetzt.


Die Folgen sind oft Betriebsstörungen wie verstärkte Geräuschbildung,                              

Beeinträchtigung der Lebensdauer einzelner Bauteile, erhöhter

Schadstoffausstoß und nicht zuletzt höherer Brennstoffverbrauch und

die damit verbundenen hohen Energiekosten.

Diese Vorgehensweise ist in unserer heutigen Zeit der stetig steigenden

Umweltbelastung und Energiepreise nicht mehr vertretbar.

Deshalb gilt es die Heizungsanlage als Ganzes bereits im Planungsstadium

zu optimieren mit dem Ziel, die einzelnen Komponenten zu

einem umweltfreundlichen und wirtschaftlich optimalen Gesamtsystem,

mit höchst möglichem regenerativem Anteil zu integrieren.

Dieses Ziel kann jedoch nur durch genaue Berechnung der Heizlast

und der Wärmeverteilung, unter Berücksichtigung der

gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, in jeweilig neuester

Fassung verwirklicht werden.



  


Jedes Haus ist so individuell wie seine Besitzer, deshalb ist es wichtig

praxisgerechte, auf die jeweilige Immobilie und Anlagentechnik zugeschnittene Energiesparkonzepte zu entwickeln.        

Energiesparen ist unsere Leidenschaft, diese Maßnahmen mit dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, incl. allen aktuellen Fördermöglichkeiten zu verknüpfen, unsere Herausforderung



Wertvoller Service:

Strukturen und gesetzliche Vorschriften ändern sich - grundsätzliche Werte nicht:

Nur ein umfassender Service kann sicherstellen,

das Potential einer Systemlösung voll auszuschöpfen.




  

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  K-Plan | 14.11.2024 | Erstellt von A. Kretschmann

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