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Wesentliche steuerliche Entlastung für Solarstrom-Betreiber 2023

  

  


Betreiber:innen kleiner Photovoltaikanlagen müssen ab 2023 keine Ertragssteuer mehr zahlen.

Auch die Umsatzsteuer entfällt.


Neue Regelungen zur Steuergesetzgebung hat das Bundeskabinett am 14. September 2022 beschlossen.

Mit ihnen will es unter anderem steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und beim Betrieb

von Photovoltaikanlagen abbauen.

So werden Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien

bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern von der Ertragsteuer befreit.

Bei gemischt genutzten Gebäuden und Mehrfamilienhäusern gilt die Steuerbefreiung bis 15 Kilowatt je

Wohn- und Gewerbeeinheit.


Umsatzsteuer für Photovoltaik entfällt.


Außerdem führt die Bundesregierung für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern

einen umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz ein. Voraussetzung: Es handelt um eine Leistung an die

Anlagenbertreiber: innen und das System wird auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und

anderen Gebäuden installiert, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

Vorteil der neuen Regelung: Da die Betreiber:innen damit beim Anlagenkauf nicht mehr mit der Umsatzsteuer

belastet werden, müssen sie nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die

Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Schließlich sieht die neue Gesetzgebung vor, dass Lohnsteuerhilfevereine

ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn sie Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt betreiben. Quelle: BMF / jb











                                     Solarstrom-Zubau starker Zuwachs gegenüber Vorjahr






Im Jahr 2023 ca. 14 GWp neu installierte PV Leistung, gegenüber dem Vorjahr 2022 ein Zuwachs von über 85%


Photovoltaik (PV)-Branche in Deutschland Kurzprofil zum Ende 2023 (gerundet):

-          Anzahl der im Jahr 2023 neu gemeldeten Anlagen inkl. förderfreien PV-Anlagen : 1 Mio.

-          Bruttostromerzeugung aus PV-Anlagen im Jahr 2023: 62 Milliarden kWh.

-          Anteil PV-Anlagen an Nettostromerzeugung zur öffentlichen Stromversorgung im Jahr 2023: 13 %

-          Vermiedene Treibhausgas-Emissionen in CO2-Äquivalenten im Jahr 2023: 77 Mio.Tonnen

  

Quelle: BSW

  

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