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Leistungen                                                         

LEISTUNGEN

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Heizungstechnische Berechnung zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf z. B. Wärmepumpe:


- Sie möchten Heizenergie, CO2 und Kosten sparen und die alte Gas-, bzw. Ölheizung durch eine

  moderne Wärmepumpe ersetzen.


- Es muss zunächst durch eine vorangehende genaue Heizlastberechnung, der hydr. Abgleich

  der Anlage durchgeführt werden. Im Zuge dieser Berechnung, die Wasser- Volumenströme korrekt für

  jeden Raum ermittelt, können auch Aussagen getroffen werden, ob eine Wärmepumpe sinnvoll und

  förderfähig eingesetzt werden kann.

  Vorlauftemperatur hier max. ca. 55 Grad, evtl. müssen dann einige Heizkörper vergrößert werden.

  Bei Fußbodenheizung muss i.d.R. nichts verändert werden, außer der hydraulischen Einstellung.

  Wenn die alte Gas-, bzw. Ölheizung z.B. durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt wird, können  

  Sie zur Zeit (Stand 2024):

      eine staatl. Grund-Förderung von ca. 30% erhalten.

        Klimageschwindigkeitsbonus 20% (nur für selbstnutzende Eigentümer).

      Einkommensabhängiger Bonus 30% (nur für selbstnutzende Eigentümer).

      Förderung insgesamt auf max. 70% begrenzt.

  Die komplette Berechnung wird im Rahmen der Heizungsförderung durch die KfW

  mitgefördert. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren „B“ ist auf jeden Fall Förderbedingung!

 

  (Siehe auch unter Downloads, Tabelle Förderbedingungen).



Konkretes Berechnungspaket Umstellung auf ERNEUERBARE ENERGIEN:


- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831


- darauf aufbauender ausführlicher hydr. Abgleich „B“ für Heizkörper und oder Fußbodenheizung


- Wärmepumpenplanung,


- Wirtschaftlichkeitsberechnung,


- Berechnung der Jahresarbeitszahl


- Schallberechnung


- und ca. Materialauszug Heizraum, ggf. Heizkörper


- Anleitung zur kompletten KfW Förderbearbeitung


Diese Berechnungsergebnisse sollten auf jeden Fall vor Erstellung eines Handwerkerangebots

dem Fachhandwerker übergeben werden, der dann ein ganz konkretes, auf sie zugeschnittenes Angebot erstellen kann.


Auch Trinkwasserenthärtungsanlagen können im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden!

Bei Wasserhärten über 12-14 Grad dH. sehr zu empfehlen. Die bestehende Wasserhärte kann beim Wasserversorger erfragt werden.



Wichtig:


                                 














Sonstige Leistungen:



- System- u. lieferantenneutrale Bauherrenberatung bei Neubau oder Renovierung in heiztechnischen     

  Fragen.


- Heizlastberechnung DIN EN 12831.


- Heizflächenauslegung: Fußbodenheizung nach DIN EN 1264 und Heizkörper nach DIN EN 442.


- Wärmepumpenauslegung für die Wärmequellen Sole, Wasser und Luft.


- Erstellung von Lüftungskonzepten Zentral und Dezentral.


- Auslegung von thermischen Solaranlagen für Brauchwasser und Heizung.


- Planung und Auslegung von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auch mit Eigennutzung durch

  Batteriespeicher.





- Wohngebäude Energieberatung.


- Energieausweise vorzugsweise bedarfsabhängig.


- Hydraulischer Abgleich.


- Optimierung vorhandener Heizsysteme: Regelungstechnik, Warmwasserbereitung, Solaranlage,             

   Pumpensteuerungen, Wärmeisolierung etc.


- Service für Fachhandwerker (Abrechnung und techn. Berechnungen etc.).


- Aufzeigen von Fördermöglichkeiten durch Kommunen und Staat.


  

Keine Beauftragung vor Förderbeantragung (außer Planung) galt für 2023.


NEU: Ab 2024 muss ein schriftl. Handwerkerauftrag vorliegen um die KfW-Förderung beantragen zu können.

  

Energie sparen

Energieausweise

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